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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines und Geltungsbereich

1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die wir anbieten.
2. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers dessen Auftrag annehmen oder die vereinbarte Leistung erbringen, ohne den entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen zu widersprechen.
3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

II. Angebot, Preise und Zahlungsbedingungen

1. Wir halten uns an die in unserem Angebot oder Kostenvoranschlag genannten Preise 6 Wochen ab dem Datum der Angebots- oder Kostenvoranschlagserstellung gebunden.
2. Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer, sofern fällig.
3. Kommt es zu vereinbarten nachträglichen Änderungen des Auftrages, die uns zu Zusatzleistungen verpflichten, ohne dass eine Einigung hinsichtlich der Vergütungsanpassung getroffen wurde, sind wir berechtigt, für diese zusätzlichen Leistungen die übliche Vergütung zu fordern. Führt die vereinbarte Auftragsänderung (auch) zu einer Reduzierung unseres Leistungsumfangs, sind wir berechtigt, hierfür die vereinbarte anteilige Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu fordern, mindestens aber 5 Prozent der auf den nicht erbrachten Leistungsteil entfallenden Vergütung.
4. Unsere Leistungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Die vereinbarte und fällige Vergütung ist spesen- und portofrei auf unser Konto zu überweisen. Im Falle der Annahme von Schecks ist unser Zahlungsanspruch erst dann erfüllt, wenn die Bank des Auftraggebers den Scheck auch effektiv bezahlt hat.
6. Überschreitet der Auftragswert (vereinbarte Vergütung) den Betrag von € 10.000,-, so haben wir das Recht, folgende An- bzw. Zwischenzahlungen zu verlangen:
1/3 des Auftragswertes bei Auftragsannahme;
1/3 des Auftragswertes nach 50%-iger Erfüllung des Auftrages;
1/3 des Auftragswertes nach vollständiger Leistungserbringung.
7. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur dann befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber außerdem nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

III. Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass uns auch ohne gesonderte Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Informationen und Proben im benötigten Umfang und Qualität unentgeltlich und rechtzeitig zugehen. Er ist verpflichtet, uns über alle Umstände, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.
2. Proben bzw. Prüfkörper, die Gefahrstoffe enthalten, sind gemäß Gefahrstoffverordnung durch den Auftraggeber zu kennzeichnen und ordnungsgemäß zu verpacken. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unentgeltlich und rechtzeitig sämtliche Gefahren- und Handhabungshinweise sowie – soweit bekannt – die Zusammensetzung der Probesubstanzen zur Verfügung zu stellen.

IV. Urheberrecht, Berichtsinhalte

1. Soweit die von uns erstellten Berichte, darin enthaltenen Grafiken und sonstige Inhalte / Strukturen urheberrechtlich geschützt sind, räumen wir dem Kunden mit Abnahme und Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches Nutzungsrecht hieran ein. Der Kunde ist berechtigt, das urheberechtlich geschützte Ergebnis insgesamt zu vervielfältigen, um dieses bestimmungsgemäß zu nutzen. Änderungen, Bearbeitungen oder die Erstellung von Auszügen sind nicht zulässig.
2. Prüfzeugnisse, Prüfberichte und Berichte dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung nur nach Form und Inhalt unverändert und ungekürzt unter Angabe der Quelle weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt werden.

V. Auftragsinhalt und Auftragsdurchführung

1. Soweit die Prüfung von Materialien Gegenstand unseres Auftrags ist, die uns der Kunde übergibt, wird mit dessen Übergabe kein Eigentum an dem Material an uns übertragen. Der Eigentümer des Probenmaterials bleibt daher auch in abfallrechtlichem Sinn der Abfallerzeuger.
2. Das Prüfmaterial ist uns durch den Auftraggeber frachtfrei zuzusenden. Wir sind berechtigt, über das Prüfmaterial zum Zwecke der Auftragserfüllung frei zu verfügen, u.a. diese entsprechend der jeweiligen Prüfvorschriften aufzubereiten, zu behandeln. Insbesondere sind wir berechtigt, Rückstellmuster der für die Untersuchungen angefertigten Proben nebst Rückstellmuster des eingesendeten Materials einzulagern, um ggfs nachweisen zu können, dass unsere Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden. Nach Fertigstellung des Auftrags sind wir berechtigt, das restliche vom Kunden uns überlassene Material nach Ablauf von 12 Monaten für den Kunden auf dessen Kosten zu entsorgen. Sofern der Auftraggeber die Rücksendung des Prüfmaterials wünscht, hat er uns dies innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung mitzuteilen. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Auftraggebers. Während der Aufbewahrungszeit haben wir nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die wir in eigenen Angelegenheiten anzuwenden haben.
3. Der Umfang der zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Arbeiten ist bei Erteilung des Auftrags festzulegen. Die von uns angenommenen Aufträge werden nach den zum Zeitpunkt der Auftragsannahme anerkannten Regeln der Technik sowie der uns zugänglichen wissenschaftlichen Arbeiten und Erkenntnisse durchgeführt.
4. Ist eine Frist zur Fertigstellung des Auftrags (Analyse und Übersendung eines Berichts o.ä.) vereinbart, beginnt diese erst zu laufen, wenn wir alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Prüfmaterialien erhalten haben. Sofern eine Anzahlung zu leisten ist, läuft die Fertigstellungsfrist erst an, wenn auch diese Anzahlung eingegangen ist. Der Bericht wird vorab per email oder in anderer Form elektronisch übersendet. Der Eingang des elektronischen Dokuments ist fristwahrend. Zudem wird der Bericht in Papierform übersendet.
5. Sofern ein Fertigstellungstermin vereinbart wurde, setzt dessen Einhaltung voraus, dass wir die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Prüfmaterialien spätestens zu dem in unserem Angebot genannten Termin, sonst mindestens 3 Wochen im Voraus, nebst einer etwaigen vereinbarten Anzahlung erhalten haben.
6. Wir kommen nur in Verzug, wenn wir die Verzögerung der Auftragserfüllung zu vertreten haben. Verzögert sich die Auftragserfüllung durch Ereignisse, die auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörung, Sabotage, Bruch, Feuer, Wasserschäden, so verlängert sich die Frist um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch bei Krankheit eines mit der Auftragsdurchführung betrauten Mitarbeiters, sofern dieser mit einer speziellen Aufgabe zur Auftragsdurchführung betraut ist, die nicht von einem anderen Mitarbeiter übernommen werden kann und im Falle des nicht vorhersehbaren Ausfalls eines zur Auftragsdurchführung erforderlichen Geräts. Wir verpflichten uns, dem Auftraggeber bei Eintritt eines derartigen Ereignisses unverzüglich eine entsprechende Benachrichtigung unter Angabe der voraussichtlichen Verzögerung zukommen zu lassen.
7. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen und von ihm zu vertreten sind.

VI. Prüfergebnis

Die Prüfergebnisse werden dem Auftraggeber durch einen schriftlichen, original gestempelten und unterzeichneten Prüfbericht bzw. Bericht mitgeteilt, der vorab elektronisch an den Kunden übersendet werden kann, um vereinbarte Fristen / Termine zu erfüllen.

VII. Haftung

1. Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im gesetzlichen Umfang.
2. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
3. Ziffer 2 gilt nicht

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits,
  • wenn wir arglistig handeln,
  • für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Köper- oder Gesundheitsschadens gerichtet sind. Für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir im gesetzlichen Umfang, wenn wir eine Garantie übernommen haben und due den Schaden versursachende Pflichtverletzung dieser Garantie unterfällt,
  • für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Unsere Haftung entfällt auch für vertragsuntypische, nicht vorhersehbare Schäden.
5. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesse, das für Höhr-Grenzhausen, unserem Geschäftssitz, zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, gegen den Auftraggeber auch bei dem für dessen Geschäftssitz zuständigen Gericht Klage zu erheben.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.